Verbraucherschutz: Verstöße bei Hälfte der Kontrollen
Verstöße gegen Verbraucherrechte bei fast der Hälfte der Kontrollen in Nordrhein-Westfalen
Zahlreiche Verstöße gegen Verbraucherrechte
Bei knapp der Hälfte der Kontrollen im Bereich Verbraucherschutz wurden in Nordrhein-Westfalen Verstöße festgestellt. Das ergab eine aktuelle Erhebung des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv). Demnach wurden bei 49,4 Prozent der insgesamt 23.500 Überprüfungen Verstöße gegen Verbraucherrechte festgestellt. Die häufigsten Beanstandungen betrafen dabei Verstöße gegen das Fernabsatzrecht, das Preisangabenrecht und das Wettbewerbsrecht.
In vielen Fällen wurden Verbraucherinnen und Verbraucher nicht richtig über ihr Widerrufsrecht belehrt oder es wurden ihnen zusätzliche Kosten in Rechnung gestellt, die nicht im Angebotspreis enthalten waren. Auch falsche oder irreführende Angaben zu Produkten oder Dienstleistungen waren häufig Gegenstand von Beanstandungen.
Der vzbv fordert angesichts der hohen Zahl an Verstößen mehr Kontrollen und strengere Sanktionen. „Die Verbraucherinnen und Verbraucher müssen besser vor unlauteren Geschäftspraktiken geschützt werden“, sagte vzbv-Vorstand Klaus Müller. „Dazu braucht es mehr Kontrollen und höhere Bußgelder für Unternehmen, die gegen Verbraucherrechte verstoßen.“
Häufige Verstöße gegen Verbraucherrechte
- Verstöße gegen das Fernabsatzrecht: Nicht ordnungsgemäße Belehrung über das Widerrufsrecht
- Verstöße gegen das Preisangabenrecht: Zusätzliche Kosten, die nicht im Angebotspreis enthalten sind
- Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht: Falsche oder irreführende Angaben zu Produkten oder Dienstleistungen
- Verstöße gegen das Lebensmittelrecht: Verunreinigte oder falsch etikettierte Lebensmittel
- Verstöße gegen das Produktsicherheitsrecht: Mangelhafte oder gefährliche Produkte
Forderungen des vzbv
- Erhöhung der Kontrolldichte
- Verschärfung der Sanktionen für Verstöße gegen Verbraucherrechte
- Verbesserung der Verbraucheraufklärung
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